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Strom aus erneuerbaren Energien bald billiger als aus Kohle und Gas

Eine Studie mehrerer Forschungseinrichtungen für das Bundesumweltministerium kommt zu dem Ergebnis, dass Strom aus Erneuerbaren Energien bald billiger ist, als Strom aus Steinkohle und Erdgas. Das ZDF sendete zum Thema "Energiewende" einen interessanten Beitrag.

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KfW senkt Kreditzinsen für energetische Sanierungen

KfW senkt Zinssatz für energetische SanierungDie KfW will die Energiewende durch noch günstigere Zinsen für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unterstützen, da vor allem in diesem Bereich erhebliche Einsparpotentiale liegen.
Die Zinsen der KfW beginnen  für private Haushalte, Unternehmen und Kommunen, je nach Laufzeit und Bonität ab einem Prozent. Durch diese Maßnahme sollen noch mehr Gebäudebesitzer motiviert werden ihre Gebäude energetisch zu sanieren.
Damit liegt der Zins der KfW rund 2% unter dem Zinssatz, welcher auf dem freien Markt derzeit gültig ist. Hier beginnen die Zinssätze ab ca. 3%.
Bei einer umfassenden energetischen Sanierung mit Finanzierungsbedarf von ca. 50.000 Euro können so, über die gesamte Laufzeit, schnell mehrere Tausend Euro Ersparnis generiert werden.

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Sehr geehrte Kunden,

heute fand im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages die Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) statt. Alle elf Sachverständigen unterstrichen dabei die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in einem sich wandelnden Energiemarkt und sprachen sich für einen entschlossenen Ausbau der KWK aus. Bei der Anhörung wurde jedoch auch deutlich, dass der von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf keineswegs ausreicht, um das im Gesetz festgeschriebene Ziel von 25% KWK-Quote im Jahr 2020 zu erreichen.

 So sprachen sich sämtliche Experten für eine deutliche Erhöhung der Fördersätze aus, um den geänderten politischen Rahmenbedingungen im Energiemarkt sowie gestiegenen Anlagenkosten Rechnung zu tragen. Die Forderungen reichten dabei von 0,3 Cent/kWh bis 0,7 Cent/kWh für sämtliche Anlagenkategorien. Als weiteren wichtigen Punkt hoben die Sachverständigen hervor, dass eine Klarstellung erfolgen muss, das für KWK-Anlagen <2MW auch über den Zeitraum der Zuschlagszahlungen hinaus eine Anschluss- und Vergütungspflicht besteht. Für Betreiber von KWK-Anlagen dieser geringen Größe sei die Eigenvermarktung des Stromes auf Grund der hohen Transaktionskosten nicht wirtschaftlich darstellbar. Weitere Diskussionspunkte waren mögliche Kompensationsleistungen für Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen, eine Ausweitung der Förderung von Wärmespeichern sowie mögliche Boni für Mikro-KWK-Anlagen, die besondere Systemdienstleistungen in einem Energiemarkt mit einem hohen Anteil fluktuierender Erneuerbarer Energien erbringen ("Flexibonus")

 Es ist sehr erfreulich, dass die KWK endlich aus der gesamten Energiebranche die breite Unterstützung erfährt, die diese Hocheffizienztechnologie verdient hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass auch Schwarz-Gelb diese Signale gehört hat und nun die richtigen Weichenstellungen vornimmt. Es ist erst wenige Jahre her, dass die Koalition die KWK komplett ignorierte. Weder im Koalitionsvertrag, noch in ihrem Energiekonzept aus dem Jahr 2010, war die KWK Schwarz-Gelb mehr als eine Randnotiz wert. Spätestens seit der heutigen Anhörung ist aber klar, dass die Koalition diese Politik gegen eine umweltverträgliche Energieversorgung und auch gegen die gesamte Energiewirtschaft nicht mehr fortsetzen kann. Ich bin daher sehr gespannt, ob die Koalition dieses Mal Wort hält und wie von ihr angekündigt an dem Gesetzentwurf noch deutliche Nachbesserungen vornimmt, oder ob sie nichts tut und die KWK weiterhin ein Schattendasein führen lässt.

 Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des KWKG finden Sie unter folgendem Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708801.pdf

 

Sämtliche Stellungnahmen der Verbände zu dem Gesetzentwurf finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a09/anhoerungen/11_Oeffentliche_Anhoerung/Stellungnahmen/index.html

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Neue Richtlinie zum Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht

20.01.2012

Sehr geehrte Interessenten,

das BMU hat am 18. Januar 2012 die neue Richtlinie zum Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung angekündigt, das eingefrorene Förderprogramm neu aufzulegen. Das 2008 eingeführte Mini-KWK-Impulsprogramm war im Frühjahr 2010 bei großer Nachfrage offiziell gestoppt worden, seit September 2009 hatte das für die Abwicklung zuständige BAFA keine Anträge mehr angenommen, da die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge bereits die Haushaltsmittel bis Ende 2010 vereinnahmt hatten. Der Stopp hatte zu großen Verunsicherungen bei Investoren und erheblichen Umsatzeinbrüchen in der Branche geführt. In dem jetzt neu veröffentlichten Förderprogramm sind einschneidende Veränderungen vorgenommen worden. Der Finanzierung soll aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Nationale Klimaschutzinitiative) erfolgen und ist deutlich gekürzt worden.

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Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung in der Wohnungswirtschaft

In der Wohnungswirtschaft besteht neben der Fernwärmversorgung ein erhebliches Potenzial für einen wirtschaftlichen Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplung direkt in den Gebäuden.

Der erzeugte KWK-Strom kann in der Regel auf einfache Weise in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die Netzbetreiber sind nach dem KWKG verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und zu vergüten. Wirtschaftlich wird es noch attraktiver, wenn der Strom direkt im Objekt verwendet werden kann. Mit der KWKG-Novelle 2009 hat der Gesetzgeber eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um diese Möglichkeit kostengünstig zu realisieren: Die Verwendung von speziellen Zählsystemen erlaubt auch eine BHKW-basierte Versorgung von Mietern und Wohnungseigentümern, ohne dass dazu gesonderte elektrische Leitungen verlegt werden müssen.

 

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